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Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs

 

Jahrgang 1964

 

Sein Studium der Rechtswissenschaft absolvierte Herr Dr. iur. Rolf Friedrichs an der Universität Trier. Es folgte ein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Zweibrücken, das er mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss. Rechtsanwalt Dr. iur. Rolf Friedrichs promovierte am Lehrstuhl von Prof. Dr. Müller-Graff, Universität Trier, zu dem Thema: "Die Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die Wettbewerbsordnung des EGV bei der Anwendung des Anti-Dumpingrechts". Seit 1994 ist er Rechtsanwalt; der Eintritt in die Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs folgte im Jahr 1997.


Rechtsanwalt Dr. iur. Rolf Friedrichs hat sich zum Fachanwalt in folgenden Rechtsgebieten fortgebildet:


-    Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2000)
-    Fachanwalt für Verkehrsrecht (seit 2005)


Darüber hinaus ist Herr Dr. iur. Rolf Friedrichs

 

-    Spezialist für Bergschadensrecht.

 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind

 

-    Miet- und Wohnungseigentumsrecht
-    Straf- und Strafverfahrensrecht.


Mitgliedschaften:

-    Deutscher Anwaltverein (DAV)
-    Saarländischer Anwaltverein (SAV)
-    Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV


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allgemeines Zivilrecht
ADAC-Vertragsanwalt Herr Rechtsanwalt Trost ist seit 1985 einer von saarlandweit 8 Vertragsanwälten des ADAC. ADAC Mitglieder können sich in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos und Bestandteil der Mitgliedschaft und erfolgt unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung.