Jahrgang 1964
Sein Studium der Rechtswissenschaft absolvierte Herr Dr. iur. Rolf Friedrichs an der Universität Trier. Es folgte ein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Zweibrücken, das er mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss. Rechtsanwalt Dr. iur. Rolf Friedrichs promovierte am Lehrstuhl von Prof. Dr. Müller-Graff, Universität Trier, zu dem Thema: "Die Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die Wettbewerbsordnung des EGV bei der Anwendung des Anti-Dumpingrechts". Seit 1994 ist er Rechtsanwalt; der Eintritt in die Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs folgte im Jahr 1997.
Rechtsanwalt Dr. iur. Rolf Friedrichs hat sich zum Fachanwalt in folgenden Rechtsgebieten fortgebildet:
- Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2000)
- Fachanwalt für Verkehrsrecht (seit 2005)
Darüber hinaus ist Herr Dr. iur. Rolf Friedrichs
- Spezialist für Bergschadensrecht.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Straf- und Strafverfahrensrecht.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Saarländischer Anwaltverein (SAV)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

