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Rechtsanwältin Andrea Warken*

 

Jahrgang 1981

 

Nach ihrem Abitur am Arnold-Janssen-Gymnasium in St. Wendel studierte Frau Warken Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Daneben absolvierte sie zwei jeweils viersemestrige Fachspezifische Fremd-

sprachenausbildungen für Juristen (FFA) im französischen und im anglo-amerikanischen Recht. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2006 folgte ein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Koblenz mit Stationen in Luxemburg und Brüssel. Das zweite Staatsexamen absolvierte sie im Jahr 2008. Seit Oktober 2008 ist Frau Warken Rechtsanwältin in der Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs.

 

Rechtsanwältin Andrea Warken hat die

 

theoretische Ausbildung zur Fachanwältin im Erbrecht sowie die

theoretische Ausbildung zur Fachanwältin im Familienrecht

 

erfolgreich absolviert.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind:


-    Erbrecht
-    Familienrecht
-    IT-Recht

Mitgliedschaften:

-    Deutscher Anwaltverein (DAV)
-    Saarländischer Anwaltverein (SAV)

 

 

*angestellte Rechtsanwältin


Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
allgemeines Zivilrecht
ADAC-Vertragsanwalt Herr Rechtsanwalt Trost ist seit 1985 einer von saarlandweit 8 Vertragsanwälten des ADAC. ADAC Mitglieder können sich in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos und Bestandteil der Mitgliedschaft und erfolgt unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung.