Jahrgang 1981
Nach ihrem Abitur am Arnold-Janssen-Gymnasium in St. Wendel studierte Frau Warken Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Daneben absolvierte sie zwei jeweils viersemestrige Fachspezifische Fremd-
sprachenausbildungen für Juristen (FFA) im französischen und im anglo-amerikanischen Recht. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2006 folgte ein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Koblenz mit Stationen in Luxemburg und Brüssel. Das zweite Staatsexamen absolvierte sie im Jahr 2008. Seit Oktober 2008 ist Frau Warken Rechtsanwältin in der Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs.
Rechtsanwältin Andrea Warken hat die
theoretische Ausbildung zur Fachanwältin im Erbrecht sowie die
theoretische Ausbildung zur Fachanwältin im Familienrecht
erfolgreich absolviert.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Erbrecht
- Familienrecht
- IT-Recht
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Saarländischer Anwaltverein (SAV)
*angestellte Rechtsanwältin

