Arbeitsrecht
Baurecht
Bergschadensrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Nachbarschaftsrecht
Strafrecht




Rechtsanwalt Heinz Trost

 

Jahrgang 1944

 

Herr Rechtsanwalt Trost absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes und der Universität Freiburg. Es folgte ein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Saarbrücken, das er mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss.

Im Jahr 1979 trat Herr Trost in die Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs als Rechtsanwalt ein. Seit 1985 ist er Vertragsanwalt des ADAC. Von 1992 bis 1996 war er Mitglied des Vorstandes der Saarländischen Anwaltskammer.

Rechtsanwalt Heinz Trost ist seit 1997 

-   Fachanwalt für Familienrecht.

Daneben hat er im Jahr 2008 die

 

-   theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

erfolgreich absolviert.


Mitgliedschaften:

-    Deutscher Anwaltverein (DAV)
-    Saarländischer Anwaltverein (SAV)
-    Arbeitsgemeinschaft Straf- und Strafprozessrecht im DAV
-    Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV




Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
allgemeines Zivilrecht
ADAC-Vertragsanwalt Herr Rechtsanwalt Trost ist seit 1985 einer von saarlandweit 8 Vertragsanwälten des ADAC. ADAC Mitglieder können sich in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos und Bestandteil der Mitgliedschaft und erfolgt unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung.