Jahrgang 1944
Herr Rechtsanwalt Trost absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes und der Universität Freiburg. Es folgte ein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Saarbrücken, das er mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss.
Im Jahr 1979 trat Herr Trost in die Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs als Rechtsanwalt ein. Seit 1985 ist er Vertragsanwalt des ADAC. Von 1992 bis 1996 war er Mitglied des Vorstandes der Saarländischen Anwaltskammer.
Rechtsanwalt Heinz Trost ist seit 1997
- Fachanwalt für Familienrecht.
Daneben hat er im Jahr 2008 die
- theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
erfolgreich absolviert.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Saarländischer Anwaltverein (SAV)
- Arbeitsgemeinschaft Straf- und Strafprozessrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

