Arbeitsrecht
Baurecht
Bergschadensrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Nachbarschaftsrecht
Strafrecht




Rechtsanwältin Gabriele Trost

 

Jahrgang 1946

 

Nach dem Abitur am Cusanus Gymnasium St. Wendel absolvierte Frau Rechtsanwältin Gabriele Trost ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes. Es folgte ein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Saarbrücken, das sie mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss. Frau Rechtsanwältin Gabriele Trost ist seit 1975 Sozia in der Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind:


-    Betreuungsrecht
-    Familienrecht
-    Erbrecht

Mitgliedschaften:

-    Deutscher Anwaltverein (DAV)
-    Saarländischer Anwaltverein (SAV)











Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
allgemeines Zivilrecht
ADAC-Vertragsanwalt Herr Rechtsanwalt Trost ist seit 1985 einer von saarlandweit 8 Vertragsanwälten des ADAC. ADAC Mitglieder können sich in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos und Bestandteil der Mitgliedschaft und erfolgt unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung.