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Rechtsanwalt Nikolaus Jung

 

Jahrgang 1944

 

Nach dem Abitur im Jahr 1964 in Trier studierte Herr Rechtsanwalt Jung Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Auf das Erste Juristische Staatsexamen im Jahr 1970 folgte ein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Saarbrücken, das er 1973 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss.

In der Zeit von 1973 bis 1978 war er persönlicher Referent und Leiter des Referates für Ministerrats-, Bundesrats-, Innenministerkonferenz- und Staatsschutzangelegenheiten im Ministerium des Innern des Saarlandes.

Vom 01.10.1978 bis zum 30.09.2006 war Herr Rechtsanwalt Jung Bürgermeister der Stadt Lebach.

Seit Oktober 2006 ist er Rechtsanwalt in der Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört das


-    Staats- und Verwaltungsrecht.

Mitgliedschaften:

-    Deutscher Anwaltverein (DAV)
-    Saarländischer Anwaltverein (SAV)




Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
allgemeines Zivilrecht
ADAC-Vertragsanwalt Herr Rechtsanwalt Trost ist seit 1985 einer von saarlandweit 8 Vertragsanwälten des ADAC. ADAC Mitglieder können sich in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos und Bestandteil der Mitgliedschaft und erfolgt unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung.