Jahrgang 1944
Nach dem Abitur im Jahr 1964 in Trier studierte Herr Rechtsanwalt Jung Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Auf das Erste Juristische Staatsexamen im Jahr 1970 folgte ein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Saarbrücken, das er 1973 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss.
In der Zeit von 1973 bis 1978 war er persönlicher Referent und Leiter des Referates für Ministerrats-, Bundesrats-, Innenministerkonferenz- und Staatsschutzangelegenheiten im Ministerium des Innern des Saarlandes.
Vom 01.10.1978 bis zum 30.09.2006 war Herr Rechtsanwalt Jung Bürgermeister der Stadt Lebach.
Seit Oktober 2006 ist er Rechtsanwalt in der Kanzlei Schneider, Trost & Dr. Friedrichs.
Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört das
- Staats- und Verwaltungsrecht.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Saarländischer Anwaltverein (SAV)
